Durch Änderung des § 611a BGB wurde in neuer § 61b ArbGG mit Regelungen bei Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschaffen. Er enthält besondere Vorschriften für die gerichtliche Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht.


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    Title :

    Arbeitsrecht: Grapschen verboten


    Subtitle :

    Neue Regelungen bei Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz



    Published in:

    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    5 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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