Gemäß der sogenannten Feinstaubverordnung haben die Kommunen seit März 2007 die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung in bestimmten Zonen begrenzte oder komplette Fahrverbote auszusprechen. Weitere Elemente der kommunalen Verbesserung der Luftqualität sind z.B. eine Änderung der Brennstoffverordnung oder ein LKW-Transit-Verbot. Die Fahrverbote orientieren sich an der bundesweit geltenden Einteilung der Fahrzeuge in 3 Schadstoffgruppen mit Fahrzeugkennzeichnung. Am Beispiel der Städte München, Stuttgart und Berlin wird dargestellt, wie weit die kommunalen Diskussionen gediehen sind und wie der Stand der Planungen ist. Art und Umfang möglicher Ausnahmeregelungen sind zumeist noch offen, am weitesten ist Stuttgart mit seinen Vorbereitungen, wo am 1. Juli 2007 die Fahrverbot-Regelung in Kraft treten wird.
Rauchen verboten!
Güterverkehr ; 56 , 4 ; 35-38
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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