Durch Änderung des § 611a BGB wurde in neuer § 61b ArbGG mit Regelungen bei Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschaffen. Er enthält besondere Vorschriften für die gerichtliche Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
Arbeitsrecht: Grapschen verboten
Neue Regelungen bei Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Personalwirtschaft ; 10 ; 76-80
01.01.1994
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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