Am 6.5.1994 trat die neue EG-Abfallverbringungsverordnung in Kraft. Eine Anpassung des deutschen Abfallrechts an Europäisches Recht war damit zwingend erforderlich. Der Export von Abfällen und der Import von Sekundärrohstoffen wird erschwert. Das europäische Recht ist auf Listen abgestellt. Die Zuordnung von Stoffen als Abfall, Vor-, Neben-, Koppel- oder Zwischenprodukt wird dadurch erleichtert. Das Europarecht fordert keine Abfallwirtschaftskonzepte. Probleme ergeben sich aus den Kriterien für die Gleichwertigkeit der energetischen Verwertung zur stofflichen. Bei Gleichwertigkeit ist die Bundesregierung ermächtigt, den Vorrang durch Verordnung festzulegen.
Das neue Abfallgesetz und seine Auswirkungen
UmweltMagazin ; 23 , 11 ; 44-45
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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