Der Arbeitgeber ist verpflichtet, teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine gleichwertige Versorgung wie Vollzeit- Arbeitnehmern zu verschaffen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht verletzt werden. Der Anspruch des Arbeitnehmers setzt nicht voraus, daß der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat. Arbeitnehmer fordert nicht Schadenersatz, sondern Erfüllung seines Anspruches, auch wenn dieser Jahre zurückliegt, die Folgen der Verletzung sich aber erst jetzt zeigen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten



    Published in:

    Publication date :

    1993-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998



    Zur Situation der Teilzeitbeschäftigten in Japan

    Post-Kobayashi, Bettina / Förderverein Marburger Japan-Reihe | TIBKAT | 1990


    Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1996


    Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern

    Reim, Uwe | IuD Bahn | 2005