Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 23.06.1993 - 2 ABR 58/92. Bei Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch den Arbeitgeber aufgrund nachträglicher Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds und Widerspruch desselben gegen die Erledigung hat das Gericht nur darüber zu entscheiden, ob ein erledigendes Ergebnis eingetreten ist. Das Beschlußverfahren wird durch die nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats erledigt.
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und Verfahrenserledigung bei nachträglicher Zustimmungserteilung
Betrieb ; 46 , 47 ; 2390-2391
1993-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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