Da es den "absoluten Kündigungsgrund" nicht gibt, muß sich der Arbeitgeber unter den verschiedenen Reaktionsstufen für die jeweils richtige entscheiden, von der Leistungsrüge über die Versetzung, Abmahnung, Änderungskündigung bis zur außerordentlichen Kündigung. Diese kommt als Ultima ratio in Betracht. Anhaltspunkte für die richtige Reaktion gibt eine Checkliste, geordnet nach vertragswidrigen Verhaltensweisen.
Checkliste zur außerordentlichen Kündigung
Teil 1 bis 3
Personalwirtschaft ; 24 , 10 ; 51, 53, 55-56
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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