Allgemein gilt, dass eine wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen in Betracht kommt. Der Beitrag befasst sich mit drei speziellen Problemfeldern im Zusammenhang mit dieser Weiterbeschäftigungspflicht. Das ist zum einen die Frage einer nationalen Begrenzung, da nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur in Deutschland gelegene Stellen anzubieten sind; offen ist jedoch bislang, was z. B. gilt, wenn eine Versetzung ins Ausland im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Der zweite Fragenkomplex betrifft die Beschränkung auf freie Stellen im jeweiligen Unternehmen; hier ergeben sich z. B. in Gemeinschaftsbetrieben oder bei bestimmten Konzernstrukturen Besonderheiten. Drittens wird schließlich diskutiert, ob dem Arbeitnehmer auch Stellen angeboten werden müssen, die derzeit mit Leiharbeitnehmern besetzt sind.
"Freie Stellen" bei betriebsbedingter Kündigung - Grenzen der Weiterbeschäftigungspflicht
Der Betrieb ; 67 , 21 ; 1198-1202
2014-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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