Eine wirksame betriebsbedingte Kündigung setzt eine Unternehmerentscheidung voraus, die zu einer Verringerung des Personalbedarfs führt. Diese Entscheidung ist an keine Formvorschrift gebunden, doch zur Beweiserleichterung in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess kann es trotzdem ratsam sein, schriftlich niederzulegen, dass aufgrund einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers ein Personalüberhang entstanden und daher der Beschäftigungsbedarf für den konkreten Arbeitnehmer entfallen ist. Das Dokument sollte rechtzeitig erstellt und unterzeichnet werden, da die unternehmerische Entscheidung vor dem Zugang der Kündigung liegen muss.
Unternehmerentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung: Schriftform und inhaltliche Gestaltung
Der Betrieb ; 61 , 34 ; 1858-1862
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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