Der Pensions-Sicherungs-Verein erhebt von den Arbeitgebern Beiträge, um die Ansprüche der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz abzusichern. Zum Zwecke der Beitragsfestsetzung müssen die Arbeitgeber die Beitragsbemessungsgrundlage melden, die sich aus den bereits fälligen Rentenansprüchen sowie den gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zusammensetzt. Hierzu hat das Arbeitsgericht Würzburg kürzlich entschieden, dass zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers nicht Teil der Entgeltumwandlung sind und somit auch nicht sofort (sondern in der Regel erst nach fünf Jahren) unverfallbar werden. Anlässlich dieser Entscheidung untersucht der Autor, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber, wenn eine solche Fehleinschätzung zur Meldung einer überhöhten Bemessungsgrundlage und folglich zu einem überhöhten Beitragsbescheid geführt hat, eine Rückerstattung verlangen kann.
Rechtliche Grenzen der Beitragserhebung durch den Pensions-Sicherungs-Verein
Der Betrieb ; 66 , 49 ; 2800-2803
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Verkehrs-Sicherungs-System Elbe : VSS
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1995
|