Wird ein Unternehmen insolvent, so übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) die Zahlung der Betriebsrenten an die betroffenen Arbeitnehmer. Bislang beeinflusst es die Bemessung der hierfür von den Unternehmen an den PSV zu leistenden Beiträge nicht, wenn die Deckungsmittel für die Betriebsrenten insolvenzfest ausgelagert und somit die Risiken für den PSV verringert wurden. Der Forderung nach einer risikogerechteren Beitragsermittlung wird entgegengehalten, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sicherungsabreden zum Beispiel bei drohender Insolvenz einvernehmlich aufheben könnten in dem Versuch, das Unternehmen doch noch zu retten. Diese Missbrauchsgefahr ließe sich jedoch durch die Einführung eines Leistungsverweigerungsrechts zugunsten des PSV oder durch ein Rückübertragungsverbot für diese Mittel eindämmen. Weitere Probleme wären dann allerdings noch die individuelle Zuordnung und die Bewertung der Sicherungsmittel.
Risikogerechtere Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein und Missbrauchsabwehr
Der Betrieb ; 65 , 25 ; 1440-1441
2012-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Verkehrs-Sicherungs-System Elbe : VSS
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1995
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