Der arbeitgeberfinanzierte Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) sichert die Ansprüche der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung, wenn ein Arbeitgeber insolvent wird. Bisher wurden dazu im so genannten Rentenwertumlageverfahren Gesamtbeiträge in Höhe der im jeweiligen Jahr fällig werdenden Versorgungsansprüche erhoben. Seit 2006 gilt jedoch das Kapitaldeckungsverfahren, so dass bereits im Jahr der Insolvenz alle bestehenden Rentenanwartschaften auszufinanzieren sind. Zur Nachfinanzierung der vor 2006 entstandenen Anwartschaften wurde eine Sonderbeitragspflicht eingeführt, gegen die der vorliegende Beitrag verfassungsrechtliche Bedenken erhebt.
Verfassungswidrigkeit der Sonderbeitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein (§ 30i BetrAVG)?!
Der Betrieb ; 62 , 1/2 ; 61-66
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Verkehrs-Sicherungs-System Elbe : VSS
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1995
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