Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmung bezüglich des Arbeitsorts, so stellt sich die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen seines allgemeinen Direktionsrechts an einen anderen als den bisherigen Arbeitsort versetzen kann. Vor Einführung des das Weisungsrecht konkretisierenden § 106 Gewerbeordnung (GewO), der auch das Recht des Arbeitgebers zur Bestimmung des "Orts" der Arbeitsleistung nennt, wurde dies überwiegend abgelehnt, doch seither hält die - allerdings nicht ohne Kritik gebliebene - Rechtsprechung derartige Versetzungen für zulässig, sofern sie wie von § 106 GewO gefordert "nach billigem Ermessen" erfolgen. Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Ansichten zu dieser Problematik auseinander und unterbreitet angesichts der unsicheren Rechtslage schließlich einen Vorschlag für eine arbeitsvertragliche Regelung zu Arbeitsort und Versetzung.
Arbeitsort und Direktionsrecht bei Fehlen einer arbeitsvertraglichen Regelung
Der Betrieb ; 66 , 12 ; 636-639
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
British Library Online Contents | 1993
|Umfang und Grenzen des Direktionsrecht
IuD Bahn | 2003
|Das Direktionsrecht des Vorgesetzten
IuD Bahn | 1995
|"Neue" Probleme bei arbeitsvertraglichen Vertragsstrafeklauseln?
IuD Bahn | 2004
|Inhalt und Grenzen des arbeitsvertraglichen Nebentätigkeitsverbote
IuD Bahn | 1994
|