Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu diesem Thema befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit. So wird zunächst die Pflicht zur Krankmeldung erläutert, bevor sich der Autor mit der Nachweispflicht - also der Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - auseinandersetzt. Nach der gesetzlichen Grundregel ist eine solche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert, jedoch kann der Arbeitgeber eine frühere Vorlage verlangen - nach Ansicht des BAG sogar ohne besonderen Grund. Allerdings kann sich ein solches Vorgehen auch zum Nachteil des Arbeitgebers auswirken, da sich möglicherweise die Fehlzeiten verlängern und da dem Attest ein hoher Beweiswert zukommt. Abschließend werden Alternativen wie die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die Vorgabe eines bestimmten Arztes und der Einsatz eines Detektivs diskutiert.
Melde- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Der Betrieb ; 66 , 11 ; 578-582
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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