Das technische Regelwerk ATR D 1/13 für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten Kugelhähnen als abnehmbare Ausrüstungsteile ortsbeweglicher Druckgeräte ist im Verkehrsblatt in deutscher und englischer Sprache abgedruckt und bekannt gegeben. Die Bundesanstalt für Materialfoschung und -prüfung (BAM) hat im Einvernehmen mit dem BMVBS dies Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 des RID sowie des ADR anerkannt. Ab dem Datum der Veröffentlichung im Verkehrsblatt (15. April 2013) kann nach diesem ATR im Landverkehr verfahren werden. Das BMVBS wird dieses Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR sen zuständigen sekretariaten der OTIF und der ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Genf) mitteilen. Die o. g. Kugelhähne sind für die Montage auf Gasflaschen mit einem Prüfdruck von 30 bar für LPG oder mit verdichtetem Gas überlagerten LPG zum Zweck der Beförderung als Druckgefäß im Landverkehr bestimmt, sofern das Druckgefäß als Treibgasspeicher eines Heißluftballons verwendet wird. Im ATR D 1/13 sind Geltungsbereich und Anforderungen an nicht handradbetätigten Kugelhähnen, Kennzeichnung, Betriebsvorschrift, Sicherung bei der Beförderung sowie Bedienungsanleitung festgeschrieben.
Bekanntmachung eines Anerkannten Technischen Regelwerks für abnehmbare Teile ortsbeweglicher Druckgeräte
Nr. 63
Verkehrsblatt ; 67 , 7 ; 278-284
2013-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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