In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) ein Technisches Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR anerkannt. Das Anerkannte Technische Regelwerk ATR D 1/2010 für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Bergungsdruckgefäßen ist in deutscher und englischer Sprache abgedruckt. Die zuständigen Sekretariate der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Bern) (OTIF) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Genf) ECE wurden informiert. Dieses ATR darf für die Zulassung von bergungsdruckgefäßen für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr, aber nicht im Luftverkehr angewandt werden. Bevor die Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter in Bergungsdruckgefäßen in die Vorschriften des RID/ADR und in den IMDG-Code (beides geplant für den 1. Januar 2013) übernommen werden, wurde das vorliegende ATR als nationale Ausfüllung der Möglichkeit im bereits allgemein geltenden Abschnitt 6.2.5 RID/ADR bzw. 6.2.3 IMDG-Code erarbeitet. (Hinweis auf Streichnung eines Abschnitts im ATR 3/2010, Verkehrsblatt Heft 14/2010, I1069193)
Bekanntmachung eines Anerkannten Technischen Regelwerks für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte
Nr. 155
Verkehrsblatt ; 64 , 22 ; 554-580
2010-01-01
27 pages
Article (Journal)
German
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