Das technische Regelwerk ATR D 1/2011 für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte ist im Verkehrsblatt in deutscher und englischer Sprache abgedruckt und bekannt gegeben. Die Bundesanstalt für Materialfoschung und -prüfung (BAM) hat im Einvernehmen mit dem BMVBS dies Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 des RID sowie des ADR anerkannt. Ab dem Datum der Veröffentlichung im Verkehrsblatt (31. Oktober 2011) kann nach diesem ATR verfahren werden und darf für die Zulassung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr angewandt werden. Für die Anwendung im Luftverkehr bedarf es der schriftlichen Zustimmung der zuständigen Behörde. Den Antrag zur Erstellung des ATR stellte ein Hersteller von spezifisch ausgelegten Druckgefäßen, die als Probenahmedruckgefäße z. B. für die Erdöl-/Erdgasexploration verwendet werden und zur Analyse in Speziallabors befördert werden müssen. Dabei fallen sie in den Geltungsbereich des Gefahrgutrechts.
Bekanntmachung eines Anerkannten Technischen Regelwerks für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte
Nr. 214
Verkehrsblatt ; 65 , 20 ; 782-789
2011-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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