Im September 2012 hat das Bundesfamilienministerium einen Referentenentwurf für die Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vorgelegt. Dieser Beitrag setzt sich vor allem mit dem darin enthaltenen Vorschlag auseinander, dass künftig 24 Monate der Elternzeit (statt bisher zwölf) noch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes (statt bis zum achten) in Anspruch genommen werden können. Dabei wird erläutert, dass kein formaler Übertragungsakt mehr erforderlich sein soll, wie die noch nicht verbrauchte Elternzeit zu berechnen ist, unter welchen Umständen der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer späteren Inanspruchnahme verweigern darf und was bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist. Weitere geplante Änderungen, die der Beitrag beschreibt, betreffen die Großelternzeit, den Anspruch auf Teilzeitarbeit und den Sonderkündigungsschutz der Elternzeitberechtigten.
Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetze
Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Betrieb ; 65 , 51/52 ; 2936-2938
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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