Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdung der Beschäftigten durch ihre Arbeit zu beurteilen, wobei eine Gefährdung bereits vorliegt, wenn z. B. die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung psychischer Erkrankungen stellt sich die Frage, wie dieses Risiko in die Beurteilung einbezogen werden kann. Der vorliegende Beitrag beschreibt hierzu drei Modelle, von denen das erste den Schwerpunkt auf die Beobachtung von Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation legt, während das zweite maßgeblich auf eine Befragung der Mitarbeiter und das dritte auf eine Befragung der Vorgesetzten abstellt. Weiterhin erläutern die Autorinnen, wie vorzugehen ist, wenn tatsächlich Gefährdungen festgestellt werden, welche Ansprüche dem einzelnen Arbeitnehmer hinsichtlich der Durchführung der Beurteilung zustehen und welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat zu berücksichtigen sind.
Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Der Betrieb ; 65 , 21 ; 1208-1210
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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