Im Beitrag wird im Wesentlichen die Sicherung von Instandhaltungsarbeiten und Schneeräumarbeiten im Gleisbereich behandelt, denn bei diesen Arbeiten lassen die Unfallverhütungsvorschriften Ausnahmen von den erforderlichen "klassischen" Sicherungsmaßnahmen (§ 5.1, GUV-V D33) zu, nämlich die "Selbstsicherung", die in der GUV-V D33, § 6.1 als "Sicherungsmaßnahme in besonderen Fällen" aufgeführt wird. Diese Ausnahmeregelung besagt allerdings nicht, dass die Selbstsicherung den Beschäftigten weniger Sicherheit bietet als die "klassischen" Sicherungsmaßnahmen. Die Verantwortung und die Aufgabe der Schaffung einer "sicheren Arbeitsumgebung" wird unter den Prozessbeteiligten aufgeteilt. Die Unternehmen, die o. g. Arbeiten ausführen bzw. verantworten sowie die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) erhalten durch eine von der EUK und der DB Netz AG gemeinsam erstellten "Entscheidungshilfe" Unterstützung bei der Strukturierung der Entscheidungsprozesse und der rechtssicheren Durchführung. Die "Entscheidungshilfe" und das von der DB Netz AG zum Thema "Selbstsicherung" erstellte "8-Punkte-Programm" werden in den zwei, inhaltlich verknüpften Beiträgen vorgestellt.
Selbstsicherung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen/8-Punkte-Programm zur Verbesserung der Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich
Herausforderung für alle Beteiligten
BahnPraxi ; 10-11 ; 13-21
2011-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Arbeiten im Bereich von Gleisen
IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 1994
|Selbstsicherung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen
IuD Bahn | 2005
|Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich
IuD Bahn | 2011
|Workshopreihe "Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten im Gleisbereich"
IuD Bahn | 2009
|