Bei Arbeiten im Gleisbereich müssen die Beschäftigten vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden. Eine wirksame Maßnahme stellt das Sperren von Gleisen der freien Strecke bzw. das Sperren von Bahnhofsgleisen dar. Im Beitrag wird über die notwendigen Voraussetzungen und die Durchführung der Sicherheitsmaßnahme "Sperren" von Gleisen berichtet, vor allem für Personen, die die Sperrung aus Unfallverhütungsgründen beim Fahrdienstleiter beantragen, in deren Schutz arbeiten und den Wegfall des Anlasses melden. Es werden folgende Fragen besprochen: Welche Art von Sperrung (aus Uv-Gründen oder aus übrigen, z. B. technischen Gründen") wird in welcher Situation durchgeführt? Welche Unterlagen werden beim Fahrdienstleiter benötigt? Wie ist bei einer kurzfristigen Störungsbeseitigung zu verfahren, falls keine Unterlagen vorhanden sind? Wer darf einen Antrag stellen und welche Qualifizierung ist nötig? Wer führt welche Dokumentationen? Gibt es vorgeschriebene Wortlaute?
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich
Sperren von Gleisen aus Uv-Gründen aus Sicht desjenigen, der die Gleissperrung beantragt
BahnPraxi ; 11 ; 123-128
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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