Für Arbeitsstellen im Gleisbereich ist immer der Sicherungsplan der DB AG aufzustellen, in dem die Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Im Beitrag wird das Zusammenspiel zwischen dem ausführenden Unternehmen, der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) und dem Sicherungsunternehmen dargestellt. Es wird ausführlich beschrieben, welche Angaben durch den Unternehmer auf Seite 1 des Sicherungsplanes zu erfolgen haben (z.B. Art und Ort, Zeitdauer der Arbeiten, Einsatz von Maschinen) sowie welche örtlichen Bedingungen dafür zu berücksichtigen sind. Die BzS legt auf dieser Grundlage das Sicherungsverfahren und die Maßnahmen zur Sicherung des Bahnbetriebes gegen die Gefahren aus den Arbeiten (z.B Gleissperrung) fest, weitere Aufgaben sind aufgelistet. Danach erfolgt die Planung durch das i.d.R. beauftragte Sicherungsunternehmen, ausführlich wird auf die Einweisung in die Sicherungsmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten eingegangen.
Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen für Arbeiten im Gleisbereich
Tiefbau ; 120 , 7 ; 415-420
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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