Bei Instandhaltungsarbeiten im Gleisbereich sind Ausnahmen von den sonst erforderlichen klassischen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen, zugelassen, nämlich die "Selbstsicherung" (auch bekannt als "Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen"). Der Beitrag richtet sich an alle Unternehmen der DB AG und an Unternehmen, die unter "Selbstsicherung" im Gleisbereich der DB AG tätig werden wollen, um Fragen zum Unfallverhütungsregelwerk zu erläutern, da es immer wieder zu unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen kommt. Welche Arbeiten können unter Selbstsicherung ausgeführt werden? Wer trifft die Entscheidung zur Selbstsicherung? Was sind die weiteren Voraussetzungen für die Selbstsicherung? Was sind die Regelungen zur Funktionsausbildung, die zur Selbstsicherung befähigen? Dem Beitrag liegen die Unfallverhütungsvorschriften "GUV-V D33" (Arbeiten im Bereich von Gleisen)und "GUV-R 2150" (Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen) sowie KoRil 132.0118 zugrunde.


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    Title :

    Selbstsicherung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen


    Subtitle :

    Eine Herausforderung für alle Prozessbeteiligten


    Contributors:

    Published in:

    BahnPraxi ; 11 ; 129-134


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German