Bei Instandhaltungsarbeiten im Gleisbereich sind Ausnahmen von den sonst erforderlichen klassischen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen, zugelassen, nämlich die "Selbstsicherung" (auch bekannt als "Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen"). Der Beitrag richtet sich an alle Unternehmen der DB AG und an Unternehmen, die unter "Selbstsicherung" im Gleisbereich der DB AG tätig werden wollen, um Fragen zum Unfallverhütungsregelwerk zu erläutern, da es immer wieder zu unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen kommt. Welche Arbeiten können unter Selbstsicherung ausgeführt werden? Wer trifft die Entscheidung zur Selbstsicherung? Was sind die weiteren Voraussetzungen für die Selbstsicherung? Was sind die Regelungen zur Funktionsausbildung, die zur Selbstsicherung befähigen? Dem Beitrag liegen die Unfallverhütungsvorschriften "GUV-V D33" (Arbeiten im Bereich von Gleisen)und "GUV-R 2150" (Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen) sowie KoRil 132.0118 zugrunde.
Selbstsicherung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen
Eine Herausforderung für alle Prozessbeteiligten
BahnPraxi ; 11 ; 129-134
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Arbeiten im Bereich von Gleisen
IuD Bahn | 1995
|Instandhaltung im grünen Bereich — Baumfällungen an den Gleisen
Online Contents | 2014
|Sperren von Gleisen - Fahrten in gesperrten Gleisen
IuD Bahn | 2007
Instandhaltung im grünen Bereich - Baumfällungen an den Gleisen
IuD Bahn | 2014
|