Bei Mängeln an der Fahrbahn, Bauarbeiten oder Arbeiten zur Beseitigung von Unfallfolgen oder Störungen etc. werden Gleisabschnitte sowie Bahnhofsgleise für den Zugverkehr gesperrt. Der Vorgang der Sperrung unterliegt dabei genauen betrieblichen Regelungen (siehe Ril 408). Unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Wegfall aller Anlässe, die zur Sperrung geführt haben, wird diese wieder aufgehoben. Es gibt aber so genannte Fahrten in gesperrten Gleisen, auch Sperrfahrten genannt. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Fahrten dieser Art in dem gesperrten Abschnitt einen Befehl 9 zum Fahren auf Sicht erhalten haben.
Sperren von Gleisen - Fahrten in gesperrten Gleisen
Züge Fahren, auch wenn Max Maulwirf am Werk ist!
Deine Bahn ; 35 , 8 ; 32-39
2007-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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