Nach einer Regelung im Jahr 2009 (VV Bau, "modifizierte Bauaufsicht") werden die vom EBA anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer für bautechnische Nachweise von den Eisenbahnen des Bundes (EdB) direkt beauftragt, was die Diskussion über die Frage der zivilrechtlichen Haftung der Sachverständigen ausgelöst hat. Der Verfasser vertritt die Ansicht, dass die Sachverständigen in bauaufsichtlichen Verfahren als Verwaltungshelfer des EBA tätig sind und weiterhin dem Schutz der Amtshaftung gemäß § 839 BGB i. V. m. Artikel 34 Grundgesetz unterliegen. Der Beitrag unterlegt diese Auffassung mit Hinweisen auf die einschlägige Literatur. Nach grundsätzlichen Ausführungen zur Rechtsnatur der Amtshaftung und zur Tätigkeit der Prüfer und Sachverständigen im bauaufsichtlichen Verfahren des EBA wird Stellung genommen zu deren zivilrechtlicher Haftung.
Amtshaftung trotz Direktbeauftragung durch die Bahn?
Zivilrechtliche Haftung des Sachverständigen/Prüfers für bautechnische nachweise im Eisenbahnbau
Civil liability of the expert/assessor for structural analysis verifications in railway construction
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 , 10 ; 19-22
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Amtshaftung trotz Direktbeauftragung durch die Bahn?
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