Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im Juli 2010 mit der Klage einer Arbeitnehmerin befasst, die der Meinung war, dass sie bei der Beförderung auf eine Führungsposition wegen ihres Geschlechts übergangen worden war. Gestützt wurde die Klage auf das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bei derartigen Fällen stellt sich zunächst die Frage, welchen Beweiswert Statistiken haben, aus denen eine deutliche Unterrepräsentierung von Frauen in der Führungsebene des Unternehmens hervorgeht, und welchen Gegenbeweis der Arbeitgeber gegebenenfalls führen kann. Wird eine unzulässige Diskriminierung festgestellt, ist sodann zu klären, für welche Zeitdauer ein Schadenersatz in Höhe des entgangenen höheren Gehalts zugesprochen werden kann und wie der immaterielle Schaden zu bemessen ist. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Fragen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und der europarechtlichen Vorgaben.
Rechtliche Aspekte der "gläsernen Decke"
Rechtsfolgen diskriminierender Beförderungsentscheidungen
Der Betrieb ; 64 , 16 ; 934-938
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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