In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) ein Technisches Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR anerkannt. Das Anerkannte Technische Regelwerk ATR D 3/2010 für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen mit nahtlosem, mittragendem Liner aus Aluminium mit einem Arbeitsdruck bis 500 bar und einem Volumen bis 450 l als ortsbewgliche Druckgeräte ist in deutscher und englischer Sprache abgedruckt. Die zuständigen Sekretariate der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Bern) (OTIF) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Genf) ECE wurden informiert. Die ATR darf für die Zulassung von Verbund-Großflaschen für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, allerdings nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angewandt werden. Das Regelwerk legt den Geltungsbereich, die Werkstoffanforderungendie Auslegung und Prüfung der Druckgefäße und deren Kennzeichnung fest.
Bekanntmachung eines Anerkannten Technischen Regelwerks für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte/Hinweise zur Anwendung eines Anerkannten Technischen Regelwerks nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR
Nr. 80/Nr. 81
Verkehrsblatt ; 64 , 14 ; 266-282
2010-01-01
17 pages
Article (Journal)
German
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