Nach Abstimmungen zwischen EBA und Bundesverkehrsministerium (BMVBS) können die 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland, die noch keine neue Sicherheitsbescheinigung besitzen, zunächst eine für ein Jahr befristete Sicherheitsbescheinigung erhalten, um über den 31.12.2010 hinaus weiter am Eisenbahnbetrieb teilnehmen zu können. Um die Sicherheitsbescheinigung zu erhalten, müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen nachweisen, dass fremde Güterwagen, die sie in ihren Zügen befördern, ordnungsgemäß in Stand gehalten werden bzw. nur Güterwagen von solchen Haltern zu transportieren, mit denen eine vertragliche Vereinbarung über die Gewährleistung der Halterpflichten besteht - ein Nachweis, den die Eisenbahnen üblicherweise nicht erbringen können. Die Europäische Übergangsregelung sieht vor, dass die Eisenbahnen nur Güterwagen mit Inbetriebnahmegenehmigung oder Abnahme befördern, die Fahrzeuge wagentechnisch untersuchen sowie von den Wagenhaltern den Nachweis einer Zertifizierung gemäß "Memorandum of Understanding" oder die ersatzweise mögliche Selbsterklärung einfordern.
Drohender Lizenzentzug für 300 Bahnen abgewendet
Eisenbahnen: EBA erteilt befristete Sicherheitsbescheinigungen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 64 , 110 ; 12
2010-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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