Bei drohender Gefahr im Bahnbetrieb kommt es darauf an, dass alle am Betriebsprozess Beteiligten entschlossen und umsichtig handeln. In Fortsetzung des ersten Beitrags (I0132067) zeigt der Autor an Hand eines ausgewählten Praxisfalls (Ein Triebfahrzeugführer verspürt einen Schlag gegen die Lok), welche Verhaltensweisen bei drohender Gefahr - hauptsächlich aus Sicht der Konzernrichtlinie DS/DV 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren" - erforderlich sind und wie auch in solchen Situationen der Bahnbetrieb zügig weitergeführt werden kann. Die Handlungen eines jeden Beteiligten werden in chronologischer Reihenfolge aufgeführt, begründet und mit den dazugehörigen einschlägigen Regeln der Konzernrichtlinie untermauert.
Verhalten bei drohender Gefahr
Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!
Deine Bahn ; 12 ; 731-732, 741
2001-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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