Ursache für "drohende Gefahr" im Eisenbahnbetrieb kann z. B. das Fehlverhalten von am Bahnbetrieb beteiligter Personen oder eine Außeneinwirkung wie Unwetter oder Mängel an technischen Einrichtungen sein. Gefährliche Situationen können auftreten, obwohl die im betrieblichen Regelwerk stehenden Anweisungen darauf abzielen, Gefahren von vornherein zu verhindern. Die Sorge für die Betriebssicherheit hat immer Vorragng gegenüber allen anderen betrieblichen Tätigkeiten. Das diesbezügliche Regelwerk wird im Beitrag zitiert. Die Eisenbahn ist verglichen mit anderen Verkehrsmitteln eines der sichersten, Unfälle treten aber auch im Schienenverkehr auf. Da das Schienenfahrzeug keine Ausweichmöglichkeiten hat, ist das Risiko von Kollisionen besonders hoch. Der Autor gibt eine Liste möglicher Gefahrensituationen und beschreibt, welche Maßnahmen bei erkannter Gefahr zu ergreifen sind. In der Richtlinie 408 "Züge fahren und Rangieren" sind derartige Maßnahmen für die jeweils betroffenen Anwendungsgruppen gegeben. Insbesondere werden der Grundsatz "in eigener Verantwortung alles tun, um die drohende Gefahr abzuwenden oder zu mindern" und die Konsequenzen daraus für den betroffenen Mitarbeiter diskutiert.
Verhalten bei drohender Gefahr
Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!
Deine Bahn ; 35 , 4 ; 42-45
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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