Der vorliegende Beitrag nimmt die Aschewolke, die nach dem Vulkanausbruch in Island im April 2010 in weiten Teilen Europas für eine Einstellung des Flugverkehrs sorgte, zum Anlass, die rechtlichen Folgen von Arbeitsverhinderungen darzustellen. So können derartige Naturereignisse dazu führen, dass Betriebe z. B. wegen ausbleibender Zulieferungen die Produktion einstellen müssen. Dies fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Arbeitgebers, so dass er zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt. Das so genannte Wegerisiko hingegen trägt in der Regel der Arbeitnehmer, was bedeutet, dass er keinen Lohn beanspruchen kann, wenn er wegen der Verkehrseinschränkungen z. B. nicht rechtzeitig aus dem Urlaub an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist. Ergänzend erörtern die Autorinnen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten von Arbeitgeber (Anordnung von Zwangsurlaub, Überstundenabbau oder Kurzarbeit) und Arbeitnehmer (Inanspruchnahme des Jahresurlaubs).
Die Aschewolke aus arbeitsrechtlicher Sicht
Folgen von Arbeitsverhinderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Betrieb ; 63 , 20 ; 1124-1127
2010-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Personalauswahlverfahren aus arbeitsrechtlicher Sicht
IuD Bahn | 1996
|Zeugnisse im Arbeitnehmerbereich aus arbeitsrechtlicher Sicht
IuD Bahn | 1994
|Rechtliche Wirkungen arbeitsrechtlicher Zielvereinbarungen
IuD Bahn | 2002
|