Zielvereinbarungen sind nichts Neues, sondern bereits Bestandteil des Managementkonzepts "Management by objectives" ("Führen mit Zielen"), das in den fünfziger Jahren in den USA für Führungskräfte entwickelt wurde. Zielvereinbarung bedeutet: Manager und Mitarbeiter setzen sich am Beginn eines Planungszeitraums zusammen und vereinbaren Arbeitsziele. In den letzten Jahren erleben Zielvereinbarungen eine Renaissance. In dezentral organisierten Unternehmen werden sie als Instrument zur Unternehmenssteuerung und zur Verbesserung der Leistung der Mitarbeiter genutzt. Marktorientierte Dezentralisation wird angestrebt, um im Wettbewerb bestehen zu können. Kreativität, Flexibilität, Leistungsverbesserung und Innovation sollen für dieses Ziel verbessert werden. Dabei sind Zielvereinbarungen nicht, wie früher, nur an leitende Angestellte gerichtet, sondern prinzipiell an alle Mitarbeiter bzw. Gruppen von Mitarbeitern. Noch wenig geklärt sind die rechtlichen Wirkungen solcher Vereinbarungen. Im Beitrag wird auf den Begriff "arbeitsrechtliche Zielvereinbarungen" und auf die Verbindlichkeiten (sowohl für den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber) und Folgewirkungen von Zielvereinbarungen eingegangen.
Rechtliche Wirkungen arbeitsrechtlicher Zielvereinbarungen
Der Betrieb ; 55 , 7 ; 374-379
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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