Zielvereinbarungen werden häufig dazu genutzt, einen Teil des Arbeitsentgelts leistungsabhängig zu gestalten. Was die Art der Zielfestlegung angeht, so kann der Arbeitsvertrag eine echte, einvernehmliche Zielvereinbarung oder aber eine einseitige Zielvorgabe durch den Arbeitgeber vorsehen. Von dieser Unterscheidung hängt unter anderem ab, ob die Zielfestlegung die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer geschuldeten Tätigkeiten erweitern darf und welcher Schwierigkeitsgrad der Ziele zulässig ist. Eine wirksame Festlegung der Ziele beeinflusst sodann nicht nur das Entgelt, sondern hat z. B. auch Folgen für das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ist die konkrete Zielfestlegung allerdings unwirksam oder unterbleibt sie entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ganz, so stellt sich die umstrittene Frage, ob bzw. mit welcher rechtlichen Begründung dem Arbeitnehmer dennoch ein Anspruch auf den vereinbarten Bonus zustehen kann.
Entgeltvariabilisierung durch Zielvereinbarungen
Der Betrieb ; 62 , 32 ; 1705-1709
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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