Zielvereinbarungen mit erfolgsabhängig gezahlten Geldern sind weit verbreitet. Sollen sie richtig funktionieren, müssen sie schriftlich verankert sein. Denn lückenhaft ist leider oft noch die Formulierung zielvereinbarungsgestützter Vergütungsbestandteile im Arbeitsvertrag (bzw. in der Zielvereinbarung). Gerade bei Auseinandersetzungen im Zuge der Trennung von einem Mitarbeiter kann das ganz erhebliche Folgen haben, etwa bei der Frage, wie bei fehlender Zielvereinbarung, ggf. über Jahre hinweg, oder bei Krankheit, Freistellung und Kündigung zu verfahren ist. In Rechtsprechung und Literatur sind diese Probleme nach wie vor weitgehend ungeklärt. Der Beitrag gibt praktische Hinweise.
Zielvereinbarungen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 1 ; 28-30
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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