Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung werden bei Insolvenz des Arbeitgebers in der Regel durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) erfüllt. Ausgenommen von diesem gesetzlichen Insolvenzschutz sind jedoch unter anderem die Ansprüche von GmbH-Geschäftsführern, die gleichzeitig beherrschende Gesellschafter sind, sowie Ansprüche, die auf einer weniger als fünf Jahre vor der Insolvenz erteilten Zusage beruhen oder bestimmte Leistungsgrenzen überschreiten. In diesen Fällen ist ein privatrechtlicher Insolvenzschutz erforderlich, dessen Ausgestaltung davon abhängt, welcher Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse/Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse) für die betriebliche Altersversorgung gewählt wurde. So kann der Arbeitnehmer z. B. bei einer Direktversicherung über das versicherungsrechtliche Bezugsrecht geschützt werden, während im Falle der Direktzusage ein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung in Betracht kommt.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Der privatrechtliche Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersversorgung


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 63 , 14 ; 784-788


    Publication date :

    2010-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten

    Hamm, Ingo | IuD Bahn | 2005




    Mitbestimmung bei der betrieblichen Altersversorgung

    Furier, Manfred-Theo | IuD Bahn | 1999