Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere öffentlich-rechtliche Rahmenvorschriften bilden die Basis für einen umfassenden betrieblichen Gesundheitsschutz, dessen Ziel es ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbesser. Ebenso werden durch diese Maßnahmen Kosteneinsparungen durch geringere Fehlzeiten, weniger Fluktuation und verbesserte Arbeitsleistungen erzielt. Das ArbSchG (§ 5 Abs. 1) verpflichte den Arbeitgeber zu entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen, auf deren Grundlage dann "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes" festgelegt und durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und dokumentiert, die Arbeitnehmer unterwiesen werden. Im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen hat der Arbeitgeber einen Ermessungsspielraum, woraus sich entsprechend dem Mitbestimmungsrecht eine Mitwirkungsmöglichkeit für den Betriebsrat ergibt. Die Autoren erörtern, wie weit dieses Recht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben des ArbSchG reicht und welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung und der Gestaltung der Maßnahmen sich daraus für die Praxis ergeben.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Gestaltung des betrieblichen Gesundheitsschutze


    Subtitle :

    Grundlagen und Ansatzpunkte für die Betriebsratsarbeit


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 5 ; 296-301


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German