Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Rehabilitationsmaßnahme für Arbeitnehmer, deren Arbeitsunfähigkeit noch andauert. Nach der bisherigen Rechtsprechung hing ihre Durchführung von der Zustimmung des Arbeitgebers ab, doch hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Juni 2006 entschieden, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung haben. Begründet wird dies mit Paragraf 81 Absatz 4 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX), wonach schwerbehinderte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung verlangen können. Der vorliegende Beitrag beschreibt die einzelnen Voraussetzungen des Wiedereingliederungsanspruchs und weist darauf hin, dass dieser nur besteht, wenn seine Erfüllung dem Arbeitgeber nicht unzumutbar ist, und dass daher eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und den betrieblichen Belangen stattzufinden hat.
Wiedereingliederung: Schrankenloser Anspruch schwerbehinderter Menschen?
Der Betrieb ; 62 , 37 ; 1986-1990
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Rundfunkbeitragspflicht schwerbehinderter Menschen : BVerwG, 28.2.2018 - BVerwG 6 C 48.16
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