Die Eingliederung Schwerbehinderter in die Arbeitswelt sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) soll der Integrationsprozess von Schwerbehinderten in das Arbeitsleben vorangetrieben werden. Bereits am 1.10.2000 ist ein Teil des Gesetzes in Kraft getreten. Der andere Teil des SchwbBAG entfaltet erst Anfang 2001 seine Wirkung. Es handelt sich um ein acht Positionen umfassendes Artikelgesetz. Mit Abstand am umfangreichsten ist Artikel I, mit dem das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in vielen Bereichen geändert wird. Es folgen Änderungen des SGB III (Arbeitsförderungsrecht), wo insbesondere Regelungen über Zuschüsse zur Beschäftigung und Ausbildung Schwerbehinderter neu gestaltet werden. Schließlich enthält das Gesetz Änderungen der Wahlordnung, der Werkstättenverordnung, der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung und der Eingliederungszuschussverordnung.
Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
Bedeutung für die Integrationspraxis in den Betrieben
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 12 ; 717-727
2000-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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