Anfang 2009 ist die Unternehmensteuerreform auch insoweit in Kraft getreten, als sie die Besteuerung von Kapitalerträgen betrifft. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die neue Abgeltungssteuer auch bestimmte Wertänderungen des Vermögensstamms erfasst, die nunmehr zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gerechnet werden. Der vorliegende Beitrag behandelt in diesem Zusammenhang verschiedene Themenbereiche, die noch der Klärung bedürfen. Dazu gehören z. B. die Abziehbarkeit von Aufwendungen, die Berücksichtigung von Verlusten aus stillen Beteiligungen, die Behandlung von Währungsschwankungen und die Beschränkung der Verlustverrechnung für Aktien.
Offene Fragen und Ungereimtheiten bei Kapitaleinkünften nach der Unternehmensteuerreform
Der Betrieb ; 62 , 17 ; 870-875
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Aktie , Gesetzesänderung , Einkommensteuer , Zin , Kapitalanlage , Unternehmen , Reform
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