Der Europäische Gerichtshof hat im sogenannten Rüffert-Urteil vom 3. April 2008 festgelegt, "dass die Forderung nach Tariftreueerklärungen in Ausschreibungen von Bauleistungen, wie sie in zahlreichen Vergabegesetzen der Länder vorgeschrieben wird, gegen die Entsenderichtlinie und die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49, 50 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) verstößt". Der Beitrag untersucht, inwieweit dieses Urteil auf die Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen übertagbar ist. Dazu wird das Rüffert-Urteil erläutert und die Besonderheiten des Verkehrs-Sektors, die Bedeutung des Art. 51 Abs. 1 EGV sowie die Vorgabe von Sozialstandards in Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen nach der VO 1370/2007 beschrieben. Daraus ergibt sich, dass das Rüffert-Urteil nicht auf die Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen anwendbar ist und dass es zwei Formen sozialer Anforderungen in ÖPNV-Ausschreibungen gibt, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.
Tariftreueerklärung noch möglich?
Vergabe von Sozialstandards in Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen nach dem Rüffert-Urteil
Are declarations of compliance with collective agreements possible?
Der Nahverkehr ; 27 , 3 ; 50-52
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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