Der vorliegende Beitrag stellt eine im April 2008 ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Tariftreueerklärung vor. Das Land Niedersachsen hatte bei der Vergabe eines Bauauftrags mit dem Unternehmer vereinbart, dass dessen Arbeitnehmer und auch die Arbeitnehmer aller Subunternehmer den Tariflohn enthalten sollten. Ein polnischer Subunternehmer hielt sich jedoch nicht daran, so dass das Land den Vertrag kündigte und eine Vertragsstrafe verlangte. Der EuGH sah in dem niedersächsischen Vergabegesetz, auf das sich die Tariftreueerklärung stützte, eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH
Der Betrieb ; 61 , 19 ; 1042-1045
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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