Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 22.11.2005 mit der Frage befasst, ob § 14 Absatz 3 Satz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Diese Norm erleichtert die Befristung von Arbeitsverträgen erheblich, wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, der mindestens 52 Jahre alt ist. Der EuGH hat die fragliche Vorschrift unter Heranziehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als Verstoß gegen eine EU-Richtlinie gewertet, die verschiedene Diskriminierungsverbote enthält. Der EuGH beansprucht damit für sich ein umfassendes Prüfungsrecht, dessen Folgen der Beitrag untersucht.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Unbegrenzte Prüfungsbefugnis des EuGH?


    Subtitle :

    Zugleich Anmerkung zu EuGH vom. 22.11.2005 (Verbot der Altersdiskriminierung)


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 1 ; 49-50


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Unbegrenzte Möglichkeiten

    Goroncy, Jürgen | IuD Bahn | 1996



    Unbegrenzte Moeglichkeiten - integriertes Elektroengineering und Fluidengineering

    EPLAN Software & Service,Monheim am Rhein,DE | Automotive engineering | 2013


    Thermofenster vor dem EuGH

    Schröder, Meinhard | Online Contents | 2022


    Rechtsunsicherheit nach EUGH-Urteil

    Hoehl, Stefan | IuD Bahn | 2005