Dieser Beitrag geht der Frage nach, welchen Einfluss die Anordnung von Kurzarbeit auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch der Arbeitnehmer hat. Zunächst wird unter Bezugnahme auf den parallelen Fall eines Wechsels von Voll- zu Teilzeitarbeit dargestellt, wie die Zahl der Urlaubstage anzupassen ist, wenn die Kurzarbeit tageweise (also z. B. in Form einer 3-Tage-Woche) erfolgt. Sodann untersucht der Verfasser, was bei "Kurzarbeit Null" gilt, und spricht sich dafür aus, für volle Monate, in denen gar nicht gearbeitet wurde, eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs vorzunehmen. Während der "Kurzarbeit Null" soll der Arbeitnehmer dann keinen Urlaub einfordern können, und für den Sonderfall, dass dieser Urlaub bereits vor Einführung der Kurzarbeit beantragt und genehmigt wurde, schlägt der Autor vor, die Kurzarbeitsvereinbarung gleichzeitig als einvernehmliche Aufhebung der Urlaubsabrede auszulegen.
Kurzarbeit, Urlaub und der EuGH
Der Betrieb ; 65 , 48 ; 2748-2751
2012-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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