Gewöhnlich hat ein Bieter, der die Kontrolle über ein börsennotiertes Unternehmen anstrebt, allen anderen Aktionären ein so genanntes Pflichtangebot zur Übernahme ihrer Anteile zu unterbreiten. Hiervon kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Bieter jedoch gemäß § 37 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf Antrag befreien, wenn die Zielgesellschaft sanierungsbedürftig und -fähig ist und er außerdem einen Beitrag zur Sanierung leistet. Der vorliegende Artikel untersucht diese Voraussetzungen im Einzelnen und erörtert zudem, welche weiteren Folgen die Sanierungsbefreiung des § 37 WpÜG hat.
Die Sanierungsbefreiung nach § 37 WpÜG bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen
Der Betrieb ; 62 , 7 ; 327-333
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Aktiengesellschaft , Aktie , Angebot , Börse , Sanieren
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