Interessieren sich mehrere Bieter für die Übernahme eines börsennotierten Unternehmens, so stellt sich die Frage, ob die Angebotsdauer durch die Abgabe neuer Gebote immer wieder verlängert werden kann. Obwohl langwierige "Übernahmeschlachten" für das Zielunternehmen sehr belastend sein können, wird das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz mehrheitlich so verstanden, dass die Gebote keiner Änderungssperre unterliegen. Ein Blick in das englische Recht zeigt, dass die Anordnung eines Auktionsverfahrens oder die Festsetzung eines endgültigen Datums für die Übernahmeangebote durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine praktikable Lösung darstellen könnten.
Möglichkeiten der BaFin zur Beendigung von Übernahmeschlachten nach dem WpÜG
Der Betrieb ; 60 , 33 ; 1796-1801
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Aktiengesellschaft , Frist , Verkauf , Angebot , Wettbewerb , Unternehmen , Gesetz
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2007
Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen
IuD Bahn | 1996
|