Im Dezember 2008 wurden Unternehmen, die Finanzierungsleasingverträge anbieten, als Finanzdienstleister eingestuft und der Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterstellt. Im Gegenzug erhielten sie für die Ermittlung der Gewerbesteuer das so genannte Bankenprivileg, so dass sie ihre Zinsen nicht mehr zur Bemessungsgrundlage hinzurechnen müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun im Januar 2009 zur Klärung des gesetzlich nicht definierten Begriffs des "Finanzierungsleasings" ein Merkblatt herausgegeben. Auf dieser Grundlage untersucht der vorliegende Beitrag im Einzelnen, welche Arten von Leasingverträgen die Neuregelung erfasst.
Definition des Finanzierungsleasings i. S. des KWG nach dem Merkblatt der BaFin
Der Betrieb ; 62 , 16 ; 801-806
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Gewerbesteuer , Kreditwesen , Finanzierung , Gesetzesänderung , Zin , Aufsicht , Leasing
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