Gewöhnlich hat ein Bieter, der die Kontrolle über ein börsennotiertes Unternehmen anstrebt, allen anderen Aktionären ein so genanntes Pflichtangebot zur Übernahme ihrer Anteile zu unterbreiten. Hiervon kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Bieter jedoch gemäß § 37 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf Antrag befreien, wenn die Zielgesellschaft sanierungsbedürftig und -fähig ist und er außerdem einen Beitrag zur Sanierung leistet. Der vorliegende Artikel untersucht diese Voraussetzungen im Einzelnen und erörtert zudem, welche weiteren Folgen die Sanierungsbefreiung des § 37 WpÜG hat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Sanierungsbefreiung nach § 37 WpÜG bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen


    Beteiligte:
    Hasselbach, Kai (Autor:in) / Hoffmann, Nil (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 7 ; 327-333


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch