In Art. 9 Abs. 3 GG wird der Koalitionsbildung zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stattgegeben. Daraus folgt auch das gewerkschaftliche Recht auf Werbung und Information. Der Beitrag geht auf die Rechte der Gewerkschaft im Betrieb ein und erläutert, ob Werbung erlaubt ist und welche Werbung verboten ist, ob politische Aussagen getroffen werden dürfen, ob Werbung auch während der Arbeitszeit stattfinden kann, ob auch Betriebsfremde werben dürfen und was die Rechtsprechung bei Plakatwerbung, bei der Verteilung von Flugblättern, bei der Werbung durch Gewerkschaftszeitungen, Aufklebern sowie E-Mail und "Neue Medien" sagt. Weiter werden die Folgen für den einzelnen Arbeitnehmer, für die Betriebsratsmitglieder und Gewerkschaftsarbeit sowie für die Mitglieder des Betriebsrats nach § 74 Abs. 3 BetrVG diskutiert.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Rechte der Gewerkschaft im Betrieb


    Subtitle :

    Ein Überblick über das, was erlaubt und verboten ist


    Contributors:
    Beyer, Anke (author) / Gussone, Max (author)

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 4 ; 207-211


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Zwischenbericht zur Organisationsreform der Gewerkschaft ÖTV

    Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr | TIBKAT | 1992


    Gewerkschaft rettet die SNCB-Frachtsparte

    Dahm, Christian | IuD Bahn | 2010


    Satzung der Gewerkschaft der technischen Eisenbahnbeamten (Geteb)

    Gewerkschaft der Technischen Eisenbahnbeamten | SLUB | 1924



    Vorstellungen der "Gewerkschaft" ÖTV zum privaten Busverkehr

    Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr | TIBKAT | 1987