In Art. 9 Abs. 3 GG wird der Koalitionsbildung zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stattgegeben. Daraus folgt auch das gewerkschaftliche Recht auf Werbung und Information. Der Beitrag geht auf die Rechte der Gewerkschaft im Betrieb ein und erläutert, ob Werbung erlaubt ist und welche Werbung verboten ist, ob politische Aussagen getroffen werden dürfen, ob Werbung auch während der Arbeitszeit stattfinden kann, ob auch Betriebsfremde werben dürfen und was die Rechtsprechung bei Plakatwerbung, bei der Verteilung von Flugblättern, bei der Werbung durch Gewerkschaftszeitungen, Aufklebern sowie E-Mail und "Neue Medien" sagt. Weiter werden die Folgen für den einzelnen Arbeitnehmer, für die Betriebsratsmitglieder und Gewerkschaftsarbeit sowie für die Mitglieder des Betriebsrats nach § 74 Abs. 3 BetrVG diskutiert.
Rechte der Gewerkschaft im Betrieb
Ein Überblick über das, was erlaubt und verboten ist
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 4 ; 207-211
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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