Der vorliegende Beitrag untersucht die Bedeutung der im November 2008 in Kraft getretenen Reform des GmbH-Rechts für die Planung der Unternehmensnachfolge. So kann z. B. der Erbe eines GmbH-Gesellschafters seine Rechte nunmehr erst ausüben, nachdem er in die Gesellschafterliste aufgenommen worden ist, weswegen für die Zwischenzeit in bestimmten Fällen eine postmortale Vollmacht erteilt werden sollte. Daneben hat die Reform auch Auswirkungen auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Einziehung des Geschäftsanteils durch die Gesellschaft, die Zuwendung eines GmbH-Anteils im Wege des Vermächtnisses und die vorweggenommen Erbfolge.
Unternehmensnachfolge bei der GmbH und GmbH & Co. KG nach dem MoMiG
Der Betrieb ; 62 , 4 ; 159-167
2009-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Gesetzesänderung , GmbH , Handelsrecht , Planung , Unternehmen , Reform
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