Am 29. Dezember 2009 wird die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft treten und die geltende 98/37/EG ersetzen. Es gibt zwar keine umfassenden Neuregelungen, aber eine Reihe von Detailänderungen und Präzisierungen, die sich aus den Erfahrungen mit der bisherigen Richtlinie ergeben haben. Beispielsweise wird die "alte Gefahrenanalyse" durch die Risikobeurteilung in Anhang I der neuen Richtlinie "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" ersetzt, die bisherige Herstellererklärung wird durch die Montageanleitung und Einbauerklärung abgelöst. Diese und weitere Änderungen werden kurz vorgestellt. Alte und neue Richtlinie werden nicht übergangsweise gleichzeitig angewendet werden.
Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Hinweise für die betriebliche Praxi
Das Warnkreuz ; 1 ; 6
2009-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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